Starten Sie hier Ihre Buchungsanfrage

 

Wir freuen uns darauf, Sie möglichst bald in der Familienherberge Lebensweg zu begrüßen. Um den Aufenthalt sowohl für die besonderen Gäste als auch für alle Mitreisenden so optimal wie möglich zu gestalten, senden Sie uns bitte zuächst untenstehende Buchungsanfrage. Unser Gästeteam wird sich umgehend bei Ihnen melden, um eine konkrete Buchung veranlassen zu können.

Grundsätzlich sind Aufenthalt, Pflege und Betreuung das schwerstkranken und/oder behinderten Kindes während des Aufenthalts in der Familienherberge Lebensweg kostenfrei. Für den Aufenthalt müssen Sie Anträge bei der  Eingliederungshilfe und hinsichtlich der Kurzzeit-/Verhinderungspflege bei der Pflegekasse stellen und genehmigen lassen.

Die mitreisenden Familienangehörigen oder Pflegeeltern des bei uns betreuten Kindes oder Jugendlichen kommen für ihre Kosten selbst auf. Die Preise für Begleitpersonen 1. Grades (Eltern/Pflegeeltern/Großeltern) sind vergünstigt.

Umfassende Informationen finden Sie im Menüpunkt „Preise und Konditionen“.

Selbstverständlich ist auch unser Gästeteam gern für Sie da. Sie erreichen uns per E-Mail an gaeste@familienherberge-lebensweg.de oder unter Telefon +49 7043 95 96 48–23.

Bitte senden Sie uns vorab folgende Informationen

Ist bzw. zeigt Ihr Kind …

Mit dem Absenden dieser Anfrage sind Sie damit einverstanden, dass die Familienherberge Lebensweg gGmbH die in der Buchungsanfrage erhobenen Daten auch dann speichert, wenn zunächst in dem Anfragezeitraum keine Buchung möglich ist. Die Familienherberge Lebensweg gGmbH wird diese Daten lediglich nutzen, um einen anderen Aufenthaltszeitraum für Sie und Ihre Familie zu finden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.


* Aufnahme nur nach Rücksprache möglich.

Unser Gästeteam ist gern für Sie da

 

Jeweils zum 01. März nehmen wir Ihre Buchungsanfragen für das kommende Kalenderjahr entgegen. Durch ein gemeinsames Assessment im Vorfeld erreichen wir eine fachgerechte Pflegeplanung für Ihr Kind und optimale Zimmerbelgung für Sie als Begleitpersonen.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Franziska Seibel
Familien & Abrechnung Ämter/Kassen
gaeste@familienherberge-lebensweg.de
+49 7043 95 96 48 11

Marina Richter
Familien & Abrechnung Ämter/Kassen
gaeste@familienherberge-lebensweg.de
+49 7043 95 96 48 17

Marion Hopprich
Familien & Privatabrechnungen
gaeste@familienherberge-lebensweg.de
+49 7043 95 96 48 17

Fragen und Antworten

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Was muss ich tun, um eine Auszeit in der Familienherberge Lebensweg zu nehmen?

Jeweils zum 1. März nehmen wir Ihre Buchungsanfragen für das kommende Kalenderjahr entgegen. Durch ein gemeinsames Assessment im Vorfeld erreichen wir eine fachgerechte Pflegeplanung für Ihr Kind und Zimmerplanung für die Begleitpersonen.

Für Anfragen das aktuelle Kalenderjahr betreffend, kontaktieren Sie bitte zunächst unser Gästeteam entweder hier über die Webseite (buchen), telefonisch (07043 95 96 48 23) oder per E-Mail (gaeste@familienherberge-lebensweg.de), damit wir für Ihre Anfrage zunächst ein Assessment durchführen können, um den Pflegeaufwand fachgerecht zu identifizieren. Dann finden wir gemeinsam mit Ihnen einen für Sie optimalen Aufenthaltstermin.

Wer bezahlt den Aufenthalt?

Die Übernahme der Kosten für das betroffene Kind muss bei den entsprechenden Stellen (Pflegekasse, Eingliederungshilfe) beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns einfach.

Familienangehörige, bzw. Begleitpersonen bezahlen ihren Aufenthalt selbst. Unsere aktuell geltenden Preise finden Sie hier auf unserer Webseite. Sie verstehen sich pro Übernachtung, inklusive Vollpension und frei zugänglichem Kaffee, Tee und Wasser. Zudem können Sie jederzeit unser vielfältiges Freizeitangebot nutzen, das auf die Bedürfnisse von pflegenden Eltern ausgerichtet ist.

Können Sie diese Kosten nicht oder nicht vollständig tragen, sprechen Sie bitte mit uns – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.

Wozu müssen wir freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) bei einem Familiengericht genehmigen lassen?

Am 1. Oktober 2017 ist das "Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Fixierung im Rollstuhl, Stehständer o.ä., Schließen der Bettgitter) bei Kindern" in Kraft getreten. Seitdem müssen freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern, die sich in einer Einrichtung aufhalten, von einem Familiengericht genehmigt werden. Dieses Gesetz ist auch für die Familienherberge Lebensweg bindend. Der richterliche Beschluss über die für die Aufenthaltsdauer geltende Genehmigung von erforderlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen muss der Familienherberge Lebensweg vor Antritt des Aufenthaltes vorgelegt werden. Ansonsten können diese von der Familienherberge Lebensweg nicht durchgeführt und das Gastkind kann entsprechend nicht aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie: Die Familienherberge Lebensweg ist ein offen gestaltetes Haus. Ein festes Verriegeln der Fenster und Türen ist nur bedingt möglich. Ohne entsprechende FEM dürfen wir Ihr Kind nicht sichern.

Wird mein krankes Kind rund um die Uhr betreut?

Ja, unser Pflegebereich ist rund um die Uhr (24/7) mit qualifizierten Pflegekräften besetzt. Es ist aber auch möglich Aktivitäten in der Familie gemeinsam durchzuführen. Die Betreuung unterliegt bei uns dem Motto „alles kann – nichts muss“.

Welche Kinder können nicht in die Familienherberge Lebensweg kommen?

Aufgrund unserer Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber allen Gästen und Mitarbeitenden gibt es Herausforderungen, die wir als FAMILIENHERBERGE LEBENSWEG nicht leisten können. Kinder mit Krankheitsbildern, die mit folgenden Symptomen einhergehen, sind leider von der Aufnahme ausgeschlossen:

  • aggressives Verhalten (gegenüber anderen Gastkindern, des Personals oder des Inventars)
  • hochgradig ansteckende (meldepflichtige) Erkrankungen
  • psychische Erkrankungen
  • das Gastkind ist Träger eines multiresistenten Keims (gesonderte Rücksprache notwendig)