Lust auf Urlaub in der Familienherberge?
Familien mit schwerstkranken und/oder behinderten Kindern dürfen sich hier erholen!
Mit Herz und Kompetenz sind wir für Sie da und sorgen dafür, dass Sie Ihre Auszeit vom Alltag genießen, sich regenerieren und neue Energien tanken können.
Unsere Konditionen:
Die Kosten für die Pflege und Unterbringung Ihres kranken bzw. behinderten Kindes werden auf Ihren Antrag von den entsprechenden Stellen (Pflegekasse, Eingliederungshilfe) übernommen. Das kranke Kind benötigt einen Pflegegrad um eine Beantragung zu ermöglichen.
Unsere Sozialberaterin, Arne Eiwen, berät und unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung oder Fragen rund um die Budgets der Eingliederungshilfe (SGB IX), der Kurzzeitpflege (§42 SGB XI), Verhinderungspflege (§39 SGB XI) oder zum Entlastungsbetrag (§45b SGB XI).
Die Familienangehörigen des betreuten Kindes kommen für ihre Unterkunft und Verpflegung (für Eltern und mitreisende Geschwister) selbst auf.
Unsere Preise verstehen sich pro Übernachtung, inklusive Vollpension und Wohlfühlprogramm wie Massagen, Kreativ-, Indoor- und Outdoorangebote.
Damit Sie richtig ankommen, abschalten und entspannen können, empfehlen wir Ihnen, mindestens fünf Tage für Ihren Aufenthalt einzuplanen. Je mehr Zeit Sie bei uns verbringen, desto größer der Erholungswert!
Können Sie die Kosten für einen Aufenthalt bei uns nicht oder nicht vollständig tragen, sprechen Sie bitte mit uns – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Buchungsanfrage durch das Formular im Folgenden. Haben Sie Fragen, kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter +49 7043 95 96 48 11, 17 bzw. 23 oder per E-Mail an gaeste@familienherberge-lebensweg.de.
Wir freuen uns auf Sie!
Unsere Preise bis 31.12.2024
2 Pers. Doppelzimmer / Vollpension | 79,00 € |
1 Pers. im Einzelzimmer (oder Doppelzimmer zur Einzelnutzung) / Vollpension | 52,00 € |
Kind (ab 3. bis vollendetem 12. Lebensjahr) bzw. bei Unterbringung im Elternzimmer | 28,00 € |
Eine Buchung kann im subventionierten Fall nur mit Vollpension erfolgen. |
*Eltern, Pflegeeltern, Großeltern (wenn die Eltern nicht mitreisen)
2 Pers. Doppelzimmer / Vollpension | 173,00 € |
1 Pers. Einzelzimmer / Vollpension | 95,00 € |
2 Pers. Doppelzimmer / ÜF | 127,50 € |
1 Pers. Einzelzimmer / ÜF | 75,00 € |
Sonderkostformen pro Tag (in Absprache) | 5,00 € |
Zwischenreinigung | 25,00 € |
Zuschlag für Kurzaufenthalt (bis 3 Nächte) | 50,00 € |
6 bis 2 Monate vor dem Aufenthalt | 20 % |
2 Monate bis 14 Tage vor dem Aufenthalt | 50 % |
Ab 14 Tage bis 1 Tag vor dem Aufenthalt | 80 % |
Bei Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise | 100 % |
Bei Erkrankung des Gastkindes, verzichten wir nach Vorlage eines ärztlichen Attestes auf die Berechnung von Stornogebühren |
Unsere Preise ab 01.01.2025
2 Pers. Doppelzimmer / Vollpension | 84,00 € |
1 Pers. im Einzelzimmer (oder Doppelzimmer zur Einzelnutzung) / Vollpension | 54,00 € |
Kind (ab 3. bis vollendetem 12. Lebensjahr) bzw. bei Unterbringung im Elternzimmer | 28,00 € |
Eine Buchung kann im subventionierten Fall nur mit Vollpension erfolgen. |
*Eltern, Pflegeeltern, Großeltern (wenn die Eltern nicht mitreisen)
2 Pers. Doppelzimmer / Vollpension | 177,00 € |
1 Pers. Einzelzimmer / Vollpension | 102,00 € |
2 Pers. Doppelzimmer / ÜF | 133,00 € |
1 Pers. Einzelzimmer / ÜF | 80,00 € |
Sonderkostformen pro Tag (in Absprache) | 5,00 € |
Zwischenreinigung | 25,00 € |
Zuschlag für Kurzaufenthalt (bis 3 Nächte) | 50,00 € |
6 bis 2 Monate vor dem Aufenthalt | 20 % |
2 Monate bis 14 Tage vor dem Aufenthalt | 50 % |
Ab 14 Tage bis 1 Tag vor dem Aufenthalt | 80 % |
Bei Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise | 100 % |
Bei Erkrankung des Gastkindes, verzichten wir nach Vorlage eines ärztlichen Attestes auf die Berechnung von Stornogebühren |