
Wieso? Weshalb? Warum?
Antworten auf häufig gestellte Fragen
In unserer täglichen Praxis tauchen manche Fragen immer wieder auf. Nachfolgend haben wir die meist gestellten Fragen samt Antworten für Sie zusammengestellt.
Was muss ich tun, um eine Auszeit in der Familienherberge Lebensweg zu nehmen?
Zunächst kontaktieren Sie bitte unser Gästeteam entweder hier über die Webseite, telefonisch oder per E-Mail, damit wir besprechen können, wann Zimmer für Sie frei sind. Für die Anfrage muss zunächst ein Assessment erfolgen, um den Pflegeaufwand fachgerecht zu identifizieren. Erste Informationen finden Sie zudem in unserem Flyer.
Wie lange können wir in der Familienherberge Lebensweg bleiben?
In der Regel übernehmen die Kostenträger die Kosten für maximal 56 Tage pro Jahr. Für Ihren Aufenthalt in der Familienherberge sollten Sie mindestens fünf Tage einplanen. Längere Aufenthalte begrüßen wir ausdrücklich. Wir beraten Sie gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Wer bezahlt den Aufenthalt?
Die Übernahme der Kosten für das betroffene Kind kann bei den entsprechenden Stellen (Pflegekasse, Eingliederungshilfe) beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns einfach.
Familienangehörige, bzw. Begleitpersonen bezahlen ihren Aufenthalt selbst. Können Sie diese Kosten nicht oder nicht vollständig tragen, sprechen Sie bitte mit uns – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.
Nehmen Sie auch Kinder auf, die älter als 18 Jahre sind?
Nein, das ist leider nicht möglich.
Wird mein krankes Kind rund um die Uhr betreut?
Ja, unser Pflegebereich ist rund um die Uhr mit qualifizierten Pflegekräften besetzt. Es ist aber auch möglich Aktivitäten in der Familie gemeinsam durchzuführen. Die Betreuung unterliegt bei uns dem Motto „alles kann – nichts muss“.
Was ist, wenn mein Kind einen Arzt braucht?
Das nächste Kinderkrankenhaus ist in 30 Minuten erreichbar. Mit der Kinderklinik Ludwigsburg und dem Kinderarzt Dr. Schwarz in Enzweihingen bestehen Kooperationen, ebenso mit dem nur 9 Kilometer entfernten Kinderzentrum Maulbronn – einer Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie mit ambulantem Sozialpädiatrischen Zentrum.
Ärztliche Leistungen werden von der Einrichtung nicht selbst erbracht. Bei Bedarf können wir ärztliche Versorgung / Behandlung bei unserem kooperierenden Kinderarzt organisieren.
Die Kosten der Beförderung und Begleitung des Gastkindes zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung außerhalb der Einrichtung, die weder von der Krankenkasse noch vom Sozialhilfeträger oder anderen Sozialleistungsträgern übernommen werden, tragen die Eltern.
Werden auch therapeutische Maßnahmen angeboten?
Therapeutische Leistungen werden von der Einrichtung nicht erbracht. Für therapeutische Leistungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie u.a.) hält die Familienherberge Lebensweg geeignete Räume und Ausstattung bereit. Die Haftung liegt in diesem Fall bei dem nutzenden Therapeuten. Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für die therapeutischen Maßnahmen, die ihr Kind benötigt, mitbringen, können die Leistungen von Therapeuten aus der Umgebung erbracht werden.
Wie finanziert sich die Familienherberge Lebensweg?
Die Familienherberge Lebensweg finanziert sich zum großen Teil aus Spenden, Zuwendungen aus Stiftungen und Mitgliedsbeiträgen. Sie wird immer auf Spenden angewiesen sein, da die Erstattungen von den öffentlichen Stellen für die Pflegeleistungen nicht kostendeckend sind.
Wer ist der Träger des Hauses?
Die Familienherberge Lebensweg befindet sich in der Trägerschaft der Familienherberge Lebensweg gGmbH. Die Gemeinnützigkeit wird regelmäßig durch die Abgabe von Steuererklärungen von der Finanzaufsichtsbehörde geprüft und per Freistellungsbescheid gem. § 60a der Abgabenordnung bestätigt.
Darüber hinaus unterstützt und berät uns unser Beirat in überwiegend wirtschaftlichen Belangen.
Sie haben weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.