Geldauflagen zuweisen und Familien unterstützen

Gemeinsam soziale Verantwortung tragen

Geldauflagen und Bußgelder von Strafgerichten können gemeinnützigen Organisationen wie der Familienherberge Lebensweg zugewiesen werden. Auf diese Art eingesetzt, können wir mit diesen Geldern Familien mit schwersterkrankten und/oder behinderten Kindern unterstützen.

Wir laden Sie herzlich ein, unsere Arbeit als Richterin oder Staatsanwalt durch Ihre Zuweisungen zu unterstützen. Wir schätzen Ihre Hilfe sehr!

 

Wir sichern Ihnen eine transparente Verwaltung der Geldauflagen zu:

  • Wir sind bei 6 Oberlandesgerichten gelistet und erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen, einschließlich des Nachweises der Gemeinnützigkeit. Jede Änderung unserer Satzung teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen äußerst zuverlässig. Zu diesem Zweck haben wir ein spezielles Konto für Geldauflagen eingerichtet. Jegliche eingehenden und ausbleibenden Zahlungen melden wir zeitnah an die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften.

 

Konto für Geldauflagen:

SozialBank

IBAN: DE77 3702 0500 0007 7311 01

Sie kennen Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger?

Wir würden uns freuen, wenn Sie sie auf die Möglichkeit hinweisen könnten, die Arbeit der Familienherberge Lebensweg durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen.

Herzlichen Dank!

Für Materialanfragen, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.

Fundraisingteam

Spenden professionell betreut

Andrea Kienzle

Andrea Kienzle
Fundraising & Spendenmanagement

ak@familienherberge-lebensweg.de
Telefon: +49 7043 95 96 48 16

Frank Hiller

Frank Hiller
Veranstaltungen

fh@familienherberge-lebensweg.de
Telefon: +49 176 456 89932

Isabel Berger

Isabel Berger
Fundraising & Spendenmanagement

ib@familienherberge-lebensweg.de
Telefon: +49 7043 95 96 48 18