Geldauflagen zuweisen und Familien unterstützen
Gemeinsam soziale Verantwortung tragen
Geldauflagen und Bußgelder von Strafgerichten können gemeinnützigen Organisationen wie der Familienherberge Lebensweg zugewiesen werden. Auf diese Art eingesetzt, können wir mit diesen Geldern Familien mit schwersterkrankten und/oder behinderten Kindern unterstützen.
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Arbeit als Richterin oder Staatsanwalt durch Ihre Zuweisungen zu unterstützen. Wir schätzen Ihre Hilfe sehr!
Wir sichern Ihnen eine transparente Verwaltung der Geldauflagen zu:
- Wir sind bei 6 Oberlandesgerichten gelistet und erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen, einschließlich des Nachweises der Gemeinnützigkeit. Jede Änderung unserer Satzung teilen wir unverzüglich mit.
- Wir verwalten Ihre Geldauflagen äußerst zuverlässig. Zu diesem Zweck haben wir ein spezielles Konto für Geldauflagen eingerichtet. Jegliche eingehenden und ausbleibenden Zahlungen melden wir zeitnah an die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Konto für Geldauflagen:
SozialBank
IBAN: DE77 3702 0500 0007 7311 01
Sie kennen Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger?
Wir würden uns freuen, wenn Sie sie auf die Möglichkeit hinweisen könnten, die Arbeit der Familienherberge Lebensweg durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen.
Herzlichen Dank!
Für Materialanfragen, kontaktieren Sie uns bitte.
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.
Fundraisingteam
Spenden professionell betreut
Andrea Kienzle
Fundraising & Spendenmanagement
ak@familienherberge-lebensweg.de
Telefon: +49 7043 95 96 48 16
Frank Hiller
Veranstaltungen
fh@familienherberge-lebensweg.de
Telefon: +49 176 456 89932
Isabel Berger
Fundraising & Spendenmanagement
ib@familienherberge-lebensweg.de
Telefon: +49 7043 95 96 48 18