Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen.

Oft haben Familien neben der Pflege und Betreuung ihrer Kinder kaum noch Zeit und Kraft, sich detailliert über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und diese dann auch noch adäquat zu beantragen. Unsere Sozialberaterin Arne Eiwen berät und unterstützt unsere Gastfamilien kompetent und empathisch in allen Fragen rund um die Beantra­gung finanzieller Mittel – auch wenn es um finanzielle Unterstützung für eine Auszeit in unserer Einrichtung geht.

Dank einer Stiftung wird Arne Eiwens Stelle in der Familienherberge vollumfänglich gefördert.

 

Wenden Sie sich gern schon im Vorfeld eines Aufenthaltes in der Familienherberge Lebensweg an Arne Eiwen. Sie unterstützt Sie bei der Beantragung der Eingliederungshilfe und in Fragen rund um die Budgetverwendung der Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege bzw. des Entlastungsbetrags.

Auch bei Schwierigkeiten mit Kostenträgern oder allgemeinen sozialrechtlichen Frage­stellungen hilft sie unseren Gastfamilien gern mit ihrer Expertise. Dabei weiß die zweifache Mutter aus persönlicher Erfahrung sehr genau, wo der Schuh im Pflegealltag mit einem behinderten Kind oft drückt.

Kontaktieren Sie Arne Eiwen unter sozialberatung@familienherberge-lebensweg.de oder telefonisch: +49 7043 95 96 48 13. Sie freut sich auf das Gespräch mit Ihnen.

 

Fragen und Antworten

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Wie viel Zeit vor einem Aufenthalt in der Familienherberge Lebensweg wird die Antragstellung in Anspruch nehmen?

Bitte rechnen Sie mit ca. 6-8 Wochen. Im Idealfall reichen Sie die Unterlagen direkt nach der Buchung bei den Ämtern und Kassen direkt ein. Im Falle von Rückfragen steht uns dann noch ausreichend Reaktionszeit zur Verfügung.

Darf ich mich auch an Arne Eiwen wenden, wenn ich (noch kein) Hausgast bin?

Auf jeden Fall. Gerade im Vorfeld eines Aufenthaltes ist die Beratung sehr sinnvoll und kann viele unwägbarkeiten aus der Welt schaffen, so dass bspw. eine Antragstellung für Sie leichter vonstatten gehen kann.

Wie lange können wir in der Familienherberge Lebensweg bleiben

In der Regel übernehmen die Kostenträger die Kosten für bis zu 56 Tagen pro Jahr. Leider besteht darauf seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kein rechtlicher Anspruch mehr und die Genehmigungen fallen von Amt zu Amt unterschiedlich aus. Bitte wenden Sie sich bei Problemen und/oder Unterstützungsbedarf hierbei sehr gerne an unsere Sozialberatung.

Für Ihren Aufenthalt in der Familienherberge sollten Sie mindestens fünf Tage einplanen. Längere Aufenthalte begrüßen wir ausdrücklich. Wir beraten Sie gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.