Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen.

Oft haben Familien neben der Pflege und Betreuung ihrer Kinder kaum noch Zeit und Kraft, sich detailliert über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und diese dann auch noch adäquat zu beantragen. Unsere Sozialberaterin Arne Eiwen berät und unterstützt unsere Gastfamilien kompetent und empathisch in allen Fragen rund um die Beantra­gung finanzieller Mittel – auch wenn es um finanzielle Unterstützung für eine Auszeit in unserer Einrichtung geht.

Dank einer Stiftung wird Arne Eiwens Stelle in der Familienherberge vollumfänglich gefördert.

 

Wenden Sie sich gern schon im Vorfeld eines Aufenthaltes in der Familienherberge Lebensweg an Arne Eiwen. Sie unterstützt Sie bei der Beantragung der Eingliederungshilfe und in Fragen rund um die Budgetverwendung der Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege bzw. des Entlastungsbetrags.

Auch bei Schwierigkeiten mit Kostenträgern oder allgemeinen sozialrechtlichen Frage­stellungen hilft sie unseren Gastfamilien gern mit ihrer Expertise. Dabei weiß die zweifache Mutter aus persönlicher Erfahrung sehr genau, wo der Schuh im Pflegealltag mit einem behinderten Kind oft drückt.

Kontaktieren Sie Arne Eiwen unter sozialberatung@familienherberge-lebensweg.de oder telefonsch: +49 7043 95 96 48 13. Sie freut sich auf das Gespräch mit Ihnen.

 

Fragen und Antworten

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Was muss ich tun, um eine Auszeit in der Familienherberge Lebensweg zu nehmen?

Jeweils zum 1. März nehmen wir Ihre Buchungsanfragen für das kommende Kalenderjahr entgegen. Durch ein gemeinsames Assessment im Vorfeld erreichen wir eine fachgerechte Pflegeplanung für Ihr Kind und Zimmerplanung für die Begleitpersonen.

Für Anfragen das aktuelle Kalenderjahr betreffend, kontaktieren Sie bitte zunächst unser Gästeteam entweder hier über die Webseite (buchen), telefonisch oder per E-Mail, damit wir für Ihre Anfrage zunächst ein Assessment durchführen können, um den Pflegeaufwand fachgerecht zu identifizieren. Dann finden wir gemeinsam mit Ihnen einen für Sie optimalen Aufenthaltstermin.

Wer bezahlt den Aufenthalt?

Die Übernahme der Kosten für das betroffene Kind muss bei den entsprechenden Stellen (Pflegekasse, Eingliederungshilfe) beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns einfach.

Familienangehörige, bzw. Begleitpersonen bezahlen ihren Aufenthalt selbst. Unsere aktuell geltenden Preise entnehmen Sie bitte direkt hier auf unserer Webseite (Preise). Sie verstehen sich pro Übernachtung, inklusive Vollpension und frei zugänglichem Kaffee, Tee und Wasser. Zudem können Sie jederzeit unser vielfältiges Angebot nutzen, dasauf die Bedürfnisse von pflegenden Eltern ausgerichtet ist.

Können Sie diese Kosten nicht oder nicht vollständig tragen, sprechen Sie bitte mit uns – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.

Nehmen Sie auch Kinder auf, die älter als 18 Jahre sind?

Nein, das ist leider nicht möglich. Gemäß unserem Versorgungsvertrag pflegen wir Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Wird mein krankes Kind rund um die Uhr betreut?

Ja, unser Pflegebereich ist rund um die Uhr (24/7) mit qualifizierten Pflegekräften besetzt. Es ist aber auch möglich Aktivitäten in der Familie gemeinsam durchzuführen. Die Betreuung unterliegt bei uns dem Motto „alles kann – nichts muss“.

Welche Kinder können nicht in die Familienherberge Lebensweg kommen?

Leider gibt es pflegerische und medizinische Herausforderungen, die wir als Familienherberge Lebensweg nicht leisten können. Deshalb sind Kinder mit Krankheitsbildern, die mit folgenden Symptomen einhergehen, leider von der Aufnahme ausgeschlossen:

  • aggressives Verhalten (gegenüber anderen Gastkindern, des Personals oder des Inventars)
  • hochgradig ansteckende (meldepflichtige) Erkrankungen
  • psychische Erkrankungen
  • das Gastkind ist Träger eines multiresistenten Keims (gesonderte Rücksprache notwendig)