Unsere Zimmer für Eltern und Geschwisterkinder

 

Die Familienherberge Lebensweg bietet für die begleitenden Familienmitglieder zehn weitere, liebevoll eingerichtete, helle Zimmer an. Unsere besonderen Gastkinder wohnen im EG, die mitreisenden Familienmitglieder im 1. und 2. OG der Familienherberge Lebensweg. So erhalten Einzelpersonen, Paare oder auch Familien mit ihren gesunden Kindern einen Ort der Regeneration und Erholung.

Die unterschiedlich großen Zimmer sind alle ruhig gelegen. Von vielen unserer Zimmer aus schweift der Blick direkt in die Natur rund um den Stromberg und lädt zum Träumen ein. Überzeugen Sie sich selbst.

 

Das Zimmer- und Ausstattungsangebot

  • In der Familienherberge Lebensweg finden Sie unterschiedlich große Familienzimmer, je nach Platzbedarf.
  • Jedes Zimmer verfügt über ein eigenes Duschbad, inklusive Handtüchern und Haartrockner.
  • Ein Teil der Zimmer ist in Richtung des schönen, ruhigen Innenhofs ausgerichtet.
  • Ein anderer Teil der Zimmer bietet Blick über Wald, Wiesen und Felder.
  • Ein WLAN-Zugang ist erhältlich.

Freuen Sie sich zudem auf viele weitere Highlights

 

  • Ein gemütliches Elternwohnzimmer mit Klavier
  • Eine Gemeinschaftsküche für gemeinsame Kochabende
  • Eine kleine Leseecke mit Bibliothek
  • Ein Wellnessbadezimmer
  • Ein Fernsehzimmer (Leihgeräte können Ihnen auf Wunsch aufs Zimmer gebracht werden)
  • Einen großzügigen Rückzugs-, Meditations-, Entspannungs- und Ergotrainingsbereich
  • Ein Atelier zum Basteln, Töpfern, Malen und für vieles mehr
  • Ein Toberaum mit Kletterwand, Tischtennisplatte, Tischkicker u.v.m.
  • Ein Spielzimmer mit Bauecke, Kaufladen und viel Platz zum ausgiebigen Spielen
  • Eine gemütliche Dachterrasse
  • Ein ruhiger, idyllischer Innenhof
  • Ein barrierefreier Spielplatz namens „Abenteuerland“
  • Fährräder zum Ausleihen (Mountainbikes, E-Bikes, E-Lastenrad)
  • Ein Rundwanderweg "Naturentdecker-Tour" direkt ab unserem Haus

Als unsere Hausgäste steht Ihnen das gesamt Raum- und Ausstattungsangebot stets zur Verfügung.

Ergänzend können Sie ohne zusätzliche Kosten viele Angebote unseres Hauses wahrnehmen. Erleben Sie die wunderschöne Region bei geführten Wanderungen oder einer Radtour und genießen Sie unsere Kreativ- und Entspannungsangebote. Die Mitarbeitenden sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer lassen sich für Kinder und Erwachsene immer wieder Neues einfallen und freuen sich auf die gemeinsame Zeit mit Ihnen!

In der Region rund um die Familienherberge Lebensweg gibt es außerdem vielfältige Möglichkeiten, unvergessliche Momente zu erleben – alleine, zu zweit oder mit der ganzen Familie.

 

 

Unser Gästeteam ist gerne für Sie da

 

Franziska Seibel
Familien & Abrechnung Ämter/Kassen
gaeste@familienherberge-lebensweg.de
+49 7043 95 96 48 11

Marion Hopprich
Familien & Privatabrechnungen
gaeste@familienherberge-lebensweg.de
+49 7043 95 96 48 17

Marina Richter
Familien
gaeste@familienherberge-lebensweg.de
+49 173 284 7106

Fragen und Antworten

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Was muss ich tun, um eine Auszeit in der Familienherberge Lebensweg zu nehmen?

Jeweils zum 1. März nehmen wir Ihre Buchungsanfragen für das kommende Kalenderjahr entgegen. Durch ein gemeinsames Assessment im Vorfeld erreichen wir eine fachgerechte Pflegeplanung für Ihr Kind und Zimmerplanung für die Begleitpersonen.

Für Anfragen das aktuelle Kalenderjahr betreffend, kontaktieren Sie bitte zunächst unser Gästeteam entweder hier über die Webseite (buchen), telefonisch (07043 95 96 48 23) oder per E-Mail (gaeste@familienherberge-lebensweg.de), damit wir für Ihre Anfrage zunächst ein Assessment durchführen können, um den Pflegeaufwand fachgerecht zu identifizieren. Dann finden wir gemeinsam mit Ihnen einen für Sie optimalen Aufenthaltstermin.

Wer bezahlt den Aufenthalt?

Die Übernahme der Kosten für das betroffene Kind muss bei den entsprechenden Stellen (Pflegekasse, Eingliederungshilfe) beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns einfach.

Familienangehörige, bzw. Begleitpersonen bezahlen ihren Aufenthalt selbst. Unsere aktuell geltenden Preise finden Sie hier auf unserer Webseite. Sie verstehen sich pro Übernachtung, inklusive Vollpension und frei zugänglichem Kaffee, Tee und Wasser. Zudem können Sie jederzeit unser vielfältiges Freizeitangebot nutzen, das auf die Bedürfnisse von pflegenden Eltern ausgerichtet ist.

Können Sie diese Kosten nicht oder nicht vollständig tragen, sprechen Sie bitte mit uns – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.

Wozu müssen wir freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) bei einem Familiengericht genehmigen lassen?

Am 1. Oktober 2017 ist das "Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Fixierung im Rollstuhl, Stehständer o.ä., Schließen der Bettgitter) bei Kindern" in Kraft getreten. Seitdem müssen freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern, die sich in einer Einrichtung aufhalten, von einem Familiengericht genehmigt werden. Dieses Gesetz ist auch für die Familienherberge Lebensweg bindend. Der richterliche Beschluss über die für die Aufenthaltsdauer geltende Genehmigung von erforderlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen muss der Familienherberge Lebensweg vor Antritt des Aufenthaltes vorgelegt werden. Ansonsten können diese von der Familienherberge Lebensweg nicht durchgeführt und das Gastkind kann entsprechend nicht aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie: Die Familienherberge Lebensweg ist ein offen gestaltetes Haus. Ein festes Verriegeln der Fenster und Türen ist nur bedingt möglich. Ohne entsprechende FEM dürfen wir Ihr Kind nicht sichern.

Wird mein krankes Kind rund um die Uhr betreut?

Ja, unser Pflegebereich ist rund um die Uhr (24/7) mit qualifizierten Pflegekräften besetzt. Es ist aber auch möglich Aktivitäten in der Familie gemeinsam durchzuführen. Die Betreuung unterliegt bei uns dem Motto „alles kann – nichts muss“.

Welche Kinder können nicht in die Familienherberge Lebensweg kommen?

Aufgrund unserer Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber allen Gästen und Mitarbeitenden gibt es Herausforderungen, die wir als FAMILIENHERBERGE LEBENSWEG nicht leisten können. Kinder mit Krankheitsbildern, die mit folgenden Symptomen einhergehen, sind leider von der Aufnahme ausgeschlossen:

  • aggressives Verhalten (gegenüber anderen Gastkindern, des Personals oder des Inventars)
  • hochgradig ansteckende (meldepflichtige) Erkrankungen
  • psychische Erkrankungen
  • das Gastkind ist Träger eines multiresistenten Keims (gesonderte Rücksprache notwendig)